Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gruppenbelegungen im Haus Saron
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Buchungen im Haus Saron
Bitte lesen Sie die Buchungsbedingungen vor Ihrer Buchung gründlich durch!
Eine Buchung oder Stornierung für eine Gruppenbelegung/Veranstaltung muss schriftlich erfolgen. Grundlage ist ein Belegungsvertrag aufgrund einer mündlichen oder schriftlichen Belegungsanfrage. Gehört die Gruppe einer juristischen Person / eingetragener Verein / Organisation /Firma an, so ist diese Vertragspartner mit dem Haus Saron, das zum Süddeutschen Gemeinschafsverband e. V. (SV) gehört. Bei minderjährigen Gruppenleitern ist der Vertrag von dem gesetzlichen Vertreter des Vertragspartners zu unterschreiben. Grundlage und Inhalte für die vertragliche Buchung sind nachfolgende Regelungen:
1. Mit der Unterzeichnung und der Anerkennung des Belegungsvertrages (Mietvertrages) wirdeine Anzahlung von € 150,- fällig.Diese ist direkt nach der schriftlichen Bestätigung zahlbar, spät. 10 Tage danach. BeiNichtbezahlung behält sich der Veranstalter vor, einseitig vom Vertrag ohneLeistungserbringung zurückzutreten. Der Betrag wird bei der Endabrechnung verrechnet.
2. Sie können nach erfolgter Bestätigung von der dem Belegungsvertrag durch eine schriftlicheRücktrittserklärung zurücktreten. Beachten Sie bitte, dass neben der in Punkt 1 genanntenAnzahlung, die als Bearbeitungsgebühr einbehalten werden, auch weitere Stornogebührenanfallen können.
3. Stornoregelung:Im Falle eines Rücktrittes und einer Stornierung des Vertrages von Seiten des Buchendenkann das Haus Saron folgende pauschale Entschädigungen geltend machen.
Bei Rücktritt ab:
180 Tage (~6 Monate)vor Buchungstermin 20 % des Preises
120 Tage (~4 Monate) vor Buchungstermin 40 % des Preises
90 Tage (~3 Monate) vor Buchungstermin 60 % des Preises
30 Tage (~1 Monat) vor Buchungstermin 80 % des Preises
Wird die Anzahl der gebuchten Übernachtungsgäste, um mehr als 10% unterschritten, behalten wir uns vor, eine Ausfallgebühr von 50% pro Person zu berechnen. Von uns gewährte Rabatte oder Absprachen beziehen sich in der Regel auf die im Belegungsvertrag vereinbarte Teilnehmerzahl und nicht auf eine reduzierte Belegung. Sie verlieren somit ihre Gültigkeit. Die Leistung kann auch auf einen anderen Vertragspartner mit vergleichbarer Buchungsgrundlage übertragen werden. Diese Wandlung des Belegungsvertrages oder Übernahme muss mit uns schriftlich abgestimmt und vereinbart werden. Ein Erlass der Stornogebühren wegen Krankheit, Urlaub und anderen beim einzelnen Gruppenteilnehmer / der Gruppe liegenden Gründen, erfolgt grundsätzlich nicht. Das Haus Saron kann aus wichtigem Grund vom Mietvertrag zurücktreten.
4. Nimmt ein einzelner Gruppenteilnehmer, Teile der Gruppe oder die ganze Gruppe einzelneLeistungen infolge späterer Anreise oder vorzeitiger Abreise, wegen Krankheit oder anderen nicht vom Haus Saron vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf Minderung oder anteilige Rückerstattung. Ebenso werden nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen (z.B. Mahlzeiten) grundsätzlich nicht erstattet.
5. Die Bezahlung des Rechnungsbetrages wird spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
6. Sofern im Belegungsvertrag nicht anderes vereinbart, ist eine Anreise ab 16.30 Uhr möglich. Eine Anreise sollte bis zum Beginn des Abendessens um 18 Uhr erfolgen.Sie helfen uns sehr, wenn Sie Ihr Zimmer am Abreisetag bis 10.00 Uhr räumen. Eine Belegungssituation kann diese Zeiten auch nochmal verändern.
7. Unsere Preise sind Vollpensionspreise und beinhalten drei Mahlzeiten pro Tag. Nicht eingenommene Mahlzeiten können nicht rückvergütet werden. Getränke und Kaffeespezialitäten stehen zur Selbstbedienung bereit (Vertrauenskasse).
8. In unseren gesamten Räumlichkeiten ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht erlaubt.
9. Sollten Sie oder Personen in ihrer Gruppe spezielle Ernährungswünsche haben (Gluten- oder Laktosefreie Gerichte), teilen Sie uns dies bitte spätestens 14 Tage vor Anreise mit. Weitere spezielle Ernährungswünsche nur nach Absprache möglich. Für spezielle Kost berechnen wir i.d.R. pauschal € 6,- (Lactose und Gluten) bzw. € 8,- (vegan, Histamin, Diabetes, etc.) pro Tag.
10. Der Gruppe steht einer ihrer Gruppengröße entsprechenden Raum mit zur Verfügung. Die Hausleitung kann diesen Raum entsprechend der Hausbelegung zuweisen. Weitere Räume können kostenpflichtig dazu gebucht werden.
11. Unser Haus ist ein Nichtraucherhaus. Rauchen ist nur an den vorgesehenen Stellen(Aschenbecher) im Außengelände möglich oder erlaubt. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf anwesende Kinder und Jugendliche.
12. Die Gruppe (Gruppenleiter, Vertragspartner) haftet für die von ihr verursachten Beschädigungen.
13. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate liegen, und sich der von uns allgemeine für solche Leistungen berechnete Preis erhöht. Der Gast ist zum Rücktritt aus diesem Grund nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als zehn Prozent beträgt.
14. Haustiere können leider nicht mitgebracht werden.
15. Wird die Buchung/Aufenthalt vom Haus Saron aufgrund von nicht abwendbaren Ereignissen (z.B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen) abgesagt, erhalten Sie die dafür geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.
16.Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
17. Haftung des SV (Haus Saron)Der SV / Haus Saron schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Der SV / Haus Saron haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
18. Datenschutz und DatenverwendungDie zur Vorbereitung und Durchführung des Belegungsvertrages, sowie die zur Rechnungsstellung benötigten personenbezogenen Daten der Gruppe werden intern gespeichert und elektronisch verarbeitet.Eine darüber hinausgehende Speicherung und Nutzung zu Informationszwecken über andere Veranstaltungen erfolgt nur mit explizitem Einverständnis des jeweiligen Vertragspartners. Soweit personenbezogene Daten von Teilnehmern des Vertragspartners verarbeitet werden, erfolgt die Datenverarbeitung vorrangig nach dem Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland und den Bestimmungen der DSGVO.
19. SchlussbestimmungenDer Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.Alle Ansprüche des Vertragspartners gegenüber dem SV / Haus Saron verjähren mit Ausnahme der Fälle des Vorsatzes und bei Ansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit hinsichtlich der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartners von den Umständen, die den Anspruch gegen dem SV / Haus Saron begründen, Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können.
20. Gerichtsstand und salvatorische KlauselErfüllungsort, Zahlungsort und Gerichtsstand ist das Haus Saron. Sollten einzelne Reglungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit anderer Reglungen und Paragraphen im Übrigen unberührt.
Wildberg, den 01.01.2023